Seilbahn Geschichte

Ersatzbau Urnerboden-Fisetengrat

Die neue Bahn wurde im Sommerhalbjahr 2001 gebaut. Am 1. Dezember 2001 wurde sie für den Betrieb freigegeben. Warum ein Ersatzneubau?
Drehen wir das Seilbahnrad zurück.

Im Jahre 1955 genehmigten die Behörden eine Warentransportseilanlage vom Argseeli zur Orthalten, welche 1955/56 auch realisiert wurde.

Die Gesamtkosten beliefen sich auf Fr. 28’475.40. 1969/70 wurde die Anlage vom Benzinmotor auf Elektroantrieb umgebaut und gleichzeitig die kantonale Konzession für den Personentransport eingeholt. Der umbau kostete Fr. 52’000.-. In den Folgejahren führte vor allem Seilwartin Heinrika Müller die Älpler, Wanderer sowie auch Ski- und Tourenfahrer auf die Orthalten. Die kleine Bahn wurde eine Stütze für den Urnerboden-Tourismus.

Nach mehreren Konzessionsverlängerungen muss nun Ende 1999 die Seilbahn Argseeli-Orthalten den Betrieb einstellen. Die Alpen sind auf einer neuen Waldstrasse erreichbar. Die kleine Ortschaft Urnerboden hat nun aber keine Seilbahn mehr. Dies stellt für den Wandertourismus einen empfindlichen Verlust dar. Ausserdem fehlt für die Frühlingstouren-Fahrer eine sehr willkommene Aufstiegshilfe (Gemsfairenstock, SAC-Hütten Clariden oder Planura).

Seilbahngenossenschaft Urnerboden-Fisetengrat

Die Ortschaft Urnerboden zählt 1999 nicht einmal mehr 60 Winterbewohner. Davon sind viele bereits im Pensionsalter. Die Landwirtschaft bietet wenig Arbeit. Ein Überleben der Winterbesiedlung kann nur der Tourismus fördern und ermöglichen. Darum wurde aus Vertretern der Gaststätten, des Verkehrsvereins, der SAC-Sektion Bachtel (Claridenhütte) und mit weiteren Interessenten am 3. Januar 1999 die

Seilbahngenossenschaft Urnerboden-Fisetengrat

gegründet. Als erster Präsident waltet Walker Otto, Gasthaus Urnerboden. Ziel und Zweck der Genossenschaft ist es, in gemeinsamer Selbsthilfe den Bau und Betrieb einer Personenseilbahn Urnerboden-Fistengrat zu realisieren, und zwar im Sinne einer sanften Tourismusförderung.

Baugeschichte

Bei den massgebenden Stellen im Kanton Uri wurde eine Voreinfrage mit drei Standort-Varianten eingereicht. Grundsätzlich stiess das Anliegen eines Ersatzneubaus auf erfreulich gute Zustimmung. Aufgrund der verschiedenen Stellungnahmen hat sich der Vorstand zur Weiterverfolgung der Variante 3 beim Port entschieden.

Talstation: unterhalb des Restaurantes Urnerboden
Bergstation: östlich des Fisetenpasses

Auch wenn das Projekt auf grosse Zustimmung gestossen war, gab es noch viele Hürden zu überspringen. Eine grosse war die Finanzierung, von der auch die Konzessionserteilung abhängig gemacht wurde.

Dank den vielen Privatpersonen und der grossen Unterstützung von verschiedenen Institutionen konnte das Seilbahnprojekt finanziert werden. Ein grosser Schritt war das Einreichen des Konzessionsgesuches und später das Baugesuch. Mit grosser Erleichterung konnte der Vorstand im Frühling 2001 die Aufträge zum Bau der neuen Seilbahn erteilen. Das Ziel: Bis zum Herbst musste die Bahn gebaut und für den Winterbetrieb 2001/02 im Betrieb sein. Freude herrschte am 1. Dezember 2001, denn die Seilbahn Urnerboden-Fisetengrat nahm ihren Betrieb auf.

Technische Daten der Seilbahn

Höhe der Talstation1370 m.ü.M.
Höhe der Bergstation2010 m.ü.M.
Höhendifferenz640 m
Seillänge2510 m
Förderleistung36 Personen/h
Fahrzeit9 Minuten
Anzahl Stützen3
Motorenleistung50 kW
Kabinen-Pendelseilbahn für 6 Personen
Talstation

Telefon der Seilbahn:
+41 (0)79 736 34 41
+41 (0)55 643 15 05   

Mitglied der Seilbahngenossenschaft

Die Genossenschaft ist eine als Körperschaft organisierte Verbindung einer nicht geschlossenen Zahl von Personen, die in der Hauptsache die Förderung oder Sicherung bestimmter wirtschaftlicher Interessen (Bau einer Seilbahn) ihrer Mitglieder in gemeinsamer Selbsthilfe bezweckt“ OR828

In einer Genossenschaft ist der Austritt jeweils auf Ende des Geschäftsjahres möglich. Dadurch verliert die Genossenschaft auch das Anteilschein-Kapital.

Eine Genossenschaft muss „leben“, darum können Sie jederzeit Mitglied werden. Mit dem Besuch der jährlichen Generalversammlung und dem anschliessenden Beisammensein können Sie manche frohe Stunde auf dem Urnerboden verbringen. Als Genossenschaftler(in) profitieren Sie von der Fahrpreisreduktion.

Haftung

Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Für Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet nur das eigene Vermögen der Genossenschaft.

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Mitglied werden Sie, nachdem Sie den Betrag überwiesen haben. Anschliessend erhalten Sie Ihren/Ihre Anteilschein(e) und Statuten zugestellt

Anteilschein(e) zu CHF 300.–

Spenden, Legate, etc. sind nicht limitiert

Vielen Dank für Ihr Interesse:

Seilbahngenossenschaft
Urnerboden-Fisetengrat
8751 Urnerboden
Postkonto 87-67163-6
Raiffeisenbank Schächental, Konto 4670.39
Glarner Kantonalbank, Konto 80 10 343.390-18